Sicherheitskontrolle von Digitalkameras am Flughafen

Donnerstag, 12. Februar 2015

Das Luftsicherheitsgesetz ist nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in Washington und New York verschärft worden. Flugreisende müssen sich seitdem teilweise unangenehmen Sicherheitskontrollen unterziehen. Wer sich diesen Kontrollen verweigert, kann aufgrund der aktuellen Rechtslage seinen geplanten Flug nicht antreten.

3D white people. Security control airport access. Metal detector

Bildquelle: © Texelart / Fotolia.com

Digitalkameras werden gesondert kontrolliert

An jedem Flughafen wird das Handgepäck von Flugpassagieren während der Sicherheitskontrollen durchleuchtet. Verdächtige Gegenstände in Taschen müssen nach Aufforderung vom Sicherheitspersonal herausgenommen und vorgezeigt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei Passagieren, die eine Digitalkamera mit sich führen. Nicht jede Digitalkamera ist auch wirklich eine, es wurden schon etliche Attrappen gefunden. Da das Sicherheitspersonal am Flughafen eine Attrappe mit dem bloßen Auge nicht von einer herkömmlichen Digitalkamera unterscheiden kann, darf ein Funktionstest durchgeführt werden.

Selbst bei der Durchleuchtung kann vonseiten des Sicherheitspersonals nicht festgestellt werden, ob es sich um eine funktionierende Kamera handelt oder um eine Attrappe. Gesetzlich sind Fluggäste verpflichtet ein Testbild mit der eigenen Digitalkamera zu machen, damit die Sicherheitskräfte eindeutig erkennen können, ob die Kamera funktionstüchtig ist. Um mit einer Digitalkamera ein Foto machen zu können, muss der Akku geladen, und ausreichend viel Speicherplatz auf der Speicherkarte vorhanden sein. Fluggäste müssen daher schon im Vorfeld dafür sorgen, dass diese Grundvoraussetzungen für eine Funktionsprüfung der Digitalkamera gegeben sind.

Wer nicht kooperiert, muss mit Konsequenzen rechnen

Fluggäste, die nicht in der Lage sind, mit ihrer mitgeführten Digitalkamera ein Testbild zu machen, müssen mit Konsequenzen rechen. Entweder müssen sie ohne die beanstandete Kamera auf Reisen gehen, oder dürfen den Flug gar nicht erst antreten. Es ist daher von entscheidender Wichtigkeit, dass vor Reiseantritt der Akku der Kamera aufgeladen wird und ausreichend viel Platz auf der Speicherkarte vorhanden ist. Sollte die Speicherkarte voll sein, kann das Sicherheitspersonal am Flughafen zwingend anordnen, dass eines der gespeicherten Bilder auf der Speicherkarte gelöscht wird, damit das gewünschte Testbild aufgenommen werden kann.

Eine Richterin des Münchner Verwaltungsgerichtes hat die Mitwirkungspflicht von Flugpassagieren in einem Gerichtsurteil bestätigt. Die Sicherheit der Allgemeinheit geht den persönlichen Interessen der Passagiere vor. Daher muss alles unternommen werden, dass die Vermeidung von Gefahren gewährleistet ist. Da Kameras sich bei Kontrollen nicht immer als echte Digitalkameras entpuppt haben, ist das Flughafenpersonal verpflichtet, Kontrollen durchzuführen. Die Passagiere müssen kooperieren und den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge leisten.

Vorab die aktuellen Sicherheitsbestimmungen zu lesen, kann lohnenswert sein

Wer unangenehmen Diskussionen am Flughafen aus dem Weg gehen möchte, sollte sich vor Reiseantritt informieren, was die aktuellen Sicherheitsbestimmungen in dem jeweiligen Land vorschreiben. So kann man sich vorbereiten und unbeschadet die Sicherheitskontrollen passieren. Man kann dadurch Stress, Zeit und negative Emotionen vermeiden und sich sicher sein, dass dem geplanten Abflug nichts im Wege steht.